SaarowMarina 
 

Saarow Marina

Sportboothäfen der Bad Saarow Schifffahrts GmbH

Hafenordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hafenordnung gilt für alle Häfen der Saarow Marina. Dies sind im Einzelnen die Marina Cecilienpark, Freilichtbühne 1 und 2 sowie den Fontanepark. Dazu gehören die Zuwegungen, Zufahrten sowie die Stegbereiche, die technischen Anlagen und Gebäude der Häfen.

2. Zweckbestimmung

Die Hafenanlagen der Saarow Marina dienen dem vorübergehenden oder längerfristigen Festmachen von Sportbooten im Wasser. Eine kommerzielle Nutzung der Bootsliegeplätze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen werden auf Antrag durch die Geschäftsführung der Saarow Marina / Scharmützelsee Schifffahrtsgesellschaft mbH entschieden.  

3. Hafenaufsicht

Die Saarow Marina übt das Hausrecht an ihren Hafenanlagen und deren technischen Anlagen sowie den Stegbereichen aus. Der Hafenmeister oder sonstige vom Geschäftsführer der Scharmützelsee Schifffahrts GmbH beauftragte Dritte haben das Recht, die Einhaltung der Hafenordnung zu überprüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen für deren Durchsetzung Sorge zu tragen.

4. An- und Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt unverzüglich nach Ankunft in den Häfen beim Hafenmeister vorab telefonisch unter 0171 2186823. Erfolgt die Ankunft außerhalb der Dienstzeiten zwischen 09.00 und 18.00 Uhr, so ist die Anmeldung unverzüglich am nächsten Morgen vorzunehmen. Eine Abmeldung für Gastlieger und Dauerlieger ist nur erforderlich, wenn das Boot früher als gebucht abreist. Adressenänderungen, Aufgabe des Liegeplatzes, Eignerwechsel und Bootsverkäufe sind unverzüglich anzuzeigen. Das Verlassen des Hafens für mehr als 36 Stunden ist dem Hafenmeister mitzuteilen sowie nach Rückkehr wieder anzumelden.

5. Zuweisung von Liegeplätzen

Grundsätzlich dürfen Liegeplätze gemäß eines Mietvertrages mit der Saarow Marina genutzt werden. Ein Liegeplatztausch mit anderen Mietern ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Saarow Marina gestattet. Ein Liegeplatzwechsel, abweichend vom Liegeplatzmietvertrag ist zum Saisonende, zur nächsten Saison bis spätestens Oktober der laufenden Saison schriftlich zu beantragen. Ein Liegeplatzwechsel in der laufenden Saison ist nicht möglich. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten.

Die Liegeplatzmietverträge werden durch die Saarow Marina längstens für 5 Saisonperioden gezeichnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht.

Dauerliegeplätze (mehr als 4 Wochen Liegezeit) werden auf Antrag bei der SaarowMarina entsprechend den vom Antragsteller angegebenen Abmaßen des jeweiligen Bootes und der beantragten Liegezeit zugewiesen.

Vorübergehend freie Liegeplätze stehen grundsätzlich unangemeldeten Bootseignern als Gastliegeplätze zur Verfügung und werden vom Hafenmeister zugewiesen.

Eine Weitervermietung von Bootsliegeplätzen durch Mieter an Dritte ist untersagt.

6. Allgemeine Verpflichtung für die Liegezeit

A: Es besteht die Pflicht:

unverzüglich nach erstmaligem Anlaufen des zugewiesenen Liegeplatzes sind die Boote anzumelden

die Boote so festzumachen, dass sie den elementaren Regeln der Seemannschaft entsprechen und sich weder losreißen, noch Schäden oder Verkehrsbehinderungen hervorrufen können

- die Boote so abzufendern, dass auch bei engen Liegeplätzen Berührungen mit Nachbarbooten vermieden werden

die Boote entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen

die Rechtsvorschriften für die Benutzung der Bundeswasserstraße Storkower Gewässer einzuhalten

- zur Entsorgung von Bootstoiletten bzw. anderen Abwässern nur die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen im Bereich der Hafenanlagen zu benutzen

Bilgenwasser an der dafür vorgesehenen Abpumpstation zu entsorgen

- die sanitären Anlagen sowie Grillplätze nach Benutzung in sauberem Zustand zu hinterlassen. Bei Funktionsstörungen oder entstandenen Schäden ist der Hafenmeister zu informieren.

- die Betankung der Boote mit äußerster Sorgfalt unter Verwendung geeigneter Materialien vorzunehmen, so dass kein Treibstoff oder andere gefährdende Stoffe in das Wasser gelangt. Bei voller Besonnung ist das Betanken der Boote untersagt.

das Boot Haftpflicht zu versichern

der Saarow Marina die Stammdaten des Bootes mitzuteilen

die Nachtruhe laut Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten

B: Es ist untersagt:

- im Hafen zu baden, zu surfen und mit Wasserfahrzeugen länger als zum Ein- und Auslaufen notwendig im Hafenbecken zu fahren

- im Hafenbecken und von den Hafenanlagen aus zu angeln oder zu senken sowie Wassertiere zu füttern. Treppen, Fußabtreter und sonstige Hindernisse sowie Namensschilder oder andere Kennzeichen an den Steganlagen anzubringen.

- Lärm jeglicher Art zu verursachen, der zur Belästigung anderer Hafenbenutzer führt

die Sanitäranlagen in Begleitung von Tieren zu betreten

- Motore laufen zu lassen, wenn dies nicht unmittelbar zur Fortbewegung des Bootes dient

- feste und flüssige Stoffe in das Hafenbecken zu leiten

- auf anderen als dafür vorgesehenen Flächen und zu grillen

- Zelte oder ähnliche Behausungen aufzubauen

- Gegenstände jeder Art auf den Brücken und Steganlagen abzustellen, soweit dies nicht zum Be- und Entladen der Boote notwendig ist

- auf dem Landbereich Beiboote, Surfbretter, Luftmatratzen oder ähnliches zu lagern

- Fahrräder an Bäumen oder technischen Anlagen des Hafens zu befestigen

- Reparaturen an Booten, Segeln und Motoren im Hafenbereich durchzuführen. Ausgenommen davon sind Kleinreparaturen zur unmittelbaren Schadensbeseitigung, wenn sie die übrigen Nutzer weder gefährden noch belästigen oder Verunreinigungen im Hafen und an den Hafenanlagen verursachen.

C: Behandlung von Abfällen und Müll

Jeder Hafenbenutzer ist verpflichtet zur Müllreduzierung beizutragen. Insbesondere sind folgende Punkte einzuhalten bzw. zu berücksichtigen:

- Es ist untersagt. Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände in das Hafenbecken zu werfen, Öl und Abwasser in das Hafenbecken abzulassen und Boote mit Waschmittel, Seifenzusätzen und Frisch-/Trinkwasser zu waschen.

- Abfälle und Müll sind zu sortieren und wie folgt zu lagern:

- Wertstoffe in den gelben Sack

- Pappe und Papier in die dafür bereitgestellte Mülltonne

- Glas in die örtlich bereitgestellten Behälter (Parkplatz Silberberger Str.)

- Hausmüll – und nur DIESER – kommt in die Mülltonne.

- Sperrmüll und Sonderabfall wird in den Heimatorten entsorgt.

- Mitgebrachter privater Hausmüll darf nicht entsorgt werden

D: Verhalten in der Natur

- Alle Benutzer der Sportboothafenanlagen der Saarow Marina kennen die zehn goldenen Regeln für Wassersportler und richten sich danach. Sie sind Bestandteil der Hafenordnung.

- Alle Benutzer der Sportboothafenanlagen der Saarow Marina respektieren andere Wassersportler und unterstützen sie bei der Ausübung ihres Sports

7. Verstöße gegen die Hafenordnung

Bei Verstößen gegen die Hafenordnung kann der Hafenmeister auf Kosten des Verursachers die durch die Verstöße hervorgerufenen Störungen und Schäden beseitigen lassen.

Mutwillige Zuwiderhandlungen und Störung des Allgemeinwohls können das unverzügliche und entschädigungslose Verlassen des Hafens zur Folge haben. Den Anweisungen des Hafenmeisters, auch mündlich, ist Folge zu leisten.

8. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Der Hafenmeister ist berechtigt, in Fällen von Gefahr für die Hafenanlage, deren Nutzern mit Booten, die ihm geeignet erscheinende Maßnahme zur Abwehr von Gefahren und Schäden zu ergreifen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Mieter und Nutzer sind gleichsam verpflichtet, erkennbare Gefahren zur Schadensabwehr unverzüglich dem Hafenmeister zu melden. Jede Beschädigung oder missbräuchliche Benutzung der Sicherheitseinrichtungen, Feuerlöscher und Rettungsringe ist zu unterlassen.

9. Haftung

Die Hafenbenutzer haben für alle Schäden einzustehen, die sie oder ihre Beauftragten an den Hafenanlagen und den dort befindlichen Nebenanlagen verursachen. Zu den Schäden gehören auch Verschmutzungen oder Verstöße gegen die Hafenordnung, die bei Dritten Schäden verursachen.

10. Haftungsbeschränkungen

Die Saarow Marina haftet nicht:

- für Diebstahls-, Einbruchs-, Wasser-, Eis-, Feuer- oder Explosionsschäden

- für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Eingriffe von Behörden entstehen

- für Schäden bei Hilfeleistungen, zu denen sie nicht verpflichtet ist

- die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Beauftragten der Saarow Marina bzw. des Hafenmeisters beruhen.

für Ansprüche Dritter, die aus Handlungen der Hafenbenutzer resultieren.

11. Inkrafttreten/Veröffentlichung

- Die Hafenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

- Die Hafenordnung wird Bestandteil des Mietvertrages. Gastlieger erkennen die Hafenordnung mit Anlegen in den Hafenanlagen an.

- Die Hafenordnung ist für jeden zugänglich, öffentlich ausgehängt an den Stegen der Saarow Marina am Cecilienpark, der Freilichtbühne und am Fontanepark. Weitere Exemplare liegen in den Geschäftsräumen der Saarow Marina und der Bad Saarow Schifffahrts GmbH zur Einsicht aus.


gez. Steffi Werner Geschäftsführerin

Bad Saarow Schifffahrts GmbH                           Bad Saarow, den 01.03.2023